Finanzrecht betrifft oft die indirekte Anlageform über offene oder geschlossene Immobilienfonds, etwa zur Altersvorsorge. Hier boten in Zeiten vor oder während der Eurokrise oft eine vermeintlich sichere Anlage des Kapitals. Doch bei der Vielzahl der Vertragsgestaltungen, gerade zum Immobilienrecht und zum Gesellschaftsrecht kann es schnell zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen.
Hier zeigt sich schnell, ob Sie von einer auch kaufmännisch erfahrenen Kanzlei im Finanzrecht beraten werden, welche die Geschäftsberichte auch versteht. So haben wir zum Beispiel den CFB 130 neue Deutsche Börse sorgfältig analysiert.
Solche Fragen stellen sich im Rechtsstreit: Komme ich doch noch wieder aus dem Investment ungeschoren heraus? Oder erhalte ich trotz Rücknahmesperre (Aussetzung der Rücknahme, wenn anwendbar) doch noch wenigstens einen Teil meines Geldes? Häufig ja.
Oder hafte ich gar noch mit meinem Vermögen für die Schulden des Fonds, wie es die Fondsgeschäftsführungen gerne behaupten und manche auch einklagen? Häufig haften Sie nicht. Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam zunächst einmal Hafteinlage, Kommanditeinlage, Treuhandkapital und die Ausschüttungen aus Gewinn und Liquidität heraus. Dann wird es sehr viel einfacher, den Sachverhalt zu analysieren! Und die Risiken für Sie schmelzen häufig dahin.
Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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